AGB – Barbara Luderer Yoga Auszeit
Geltungsumfang
Diese AGB gelten für das Online-Angebot und die Veranstaltung der Yoga & Meditation Präsenzkurse sowie für die Vermittlung von Reiseleistungen, sofern sich aus den jeweiligen Verträgen nichts anderes ergibt. Für die von Barbara Luderer Yoga Auszeit selbst veranstalteten Pauschalreisen (u. a. nach Ladakh und Bhutan) gelten gesonderte Reise-AGB, die dem Reisenden vor Buchung zur Verfügung gestellt werden.
Anmeldung
Die Anmeldebedingungen für die einzelnen Leistungen von Barbara Luderer Yoga Auszeit sind entsprechend der Ausschreibung auf der Homepage zu beachten. Eine Anmeldung gilt als verbindlich, wenn sie von Barbara Luderer Yoga Auszeit bestätigt wurde. Aus der Ausschreibung ist ersichtlich, ob es sich um eine Eigenveranstaltung (Yoga Präsenzkurs, Yoga online, Meditationskurs) oder eine vermittelte Reiseleistung (z. B. Yoga & Reisen nach Österreich) handelt, bei der Barbara Luderer lediglich den Yogaunterricht in eigener Verantwortung anbietet.
Änderung des Stunden- und Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten
Barbara Luderer Yoga Auszeit behält sich das Recht vor, Kurszeiten und Kursort in zumutbarer Weise zu ändern. Änderungen durch Barbara Luderer oder den jeweiligen Veranstalter werden rechtzeitig auf der Homepage https://yogaauszeit.com/ bekannt gegeben.
Ausfall von Übungseinheiten
Im Fall von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Barbara Luderer Yoga Auszeit wird sich die Kursleitung bemühen, eine Vertretung für das jeweilige Kursangebot zu organisieren. Sollte dies nicht gelingen, kann ein Kurs ausfallen. Der Ausfall einer Kursstunde berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung des Entgelts. Der Kurs wird nachgeholt oder, sollte dies nicht möglich sein, die anteilige Kursgebühr erstattet.
Preisänderung
Die Organisatorin behält sich vor, die geltenden Preise zu verändern. Die Preisänderung wird wirksam, wenn sie mindestens einen Kalendermonat zuvor durch Ankündigung auf der Webseite bekannt gegeben wird. Für bereits gebuchte Kurse gilt der vereinbarte Preis bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
Haftung und gesundheitliche Beeinträchtigung
Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, der/dem KursleiterIn bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, (Vor-)Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft vor Kursbeginn mitzuteilen. Bei ernsthaften Erkrankungen ist die Teilnahme nur mit Genehmigung des behandelnden Arztes möglich. Die/der KursleiterIn entscheidet letztlich über die Teilnahme am Kurs.
Der/die TeilnehmerIn bestätigt mit der Inanspruchnahme einer Leistung von Barbara Luderer Yoga Auszeit, dass er/sie körperlich gesund und sporttauglich ist. Änderungen der Gesundheit und der Sporttauglichkeit teilt der/die TeilnehmerIn Barbara Luderer Yoga Auszeit umgehend mit.
Die Nutzung sämtlicher Leistungen von Barbara Luderer Yoga Auszeit geschieht auf eigene Gefahr.
Barbara Luderer Yoga Auszeit haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet Barbara Luderer Yoga Auszeit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); im letzteren Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Nimmt der Kunde/die Kundin die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Barbara Luderer Yoga Auszeit vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er/sie dies auf eigene Verantwortung. Barbara Luderer Yoga Auszeit übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde/die Kundin von diesen erhalten hat.
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Barbara Luderer Yoga Auszeit, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Teilnehmers/der Teilnehmerin zu genügen.
Zahlungsbedingungen und Abrechnung
Yoga Präsenzkurs
Der Kunde/die Kundin erhält nach erfolgter Buchung für den Yoga Präsenzkurs eine schriftliche Rechnung (als PDF per E-Mail). Anmeldungen für den Yoga Präsenzkurs sind verbindlich und müssen sofort via PayPal bezahlt werden. Dieser Kurs ist als Präventionskurs zertifiziert nach § 20 SGB V und wird von den Krankenkassen bezuschusst.
Yoga Onlinekurs
Anmeldungen für den Yoga Onlinekurs sind verbindlich und müssen sofort via PayPal bezahlt werden. Auf Wunsch wird eine entsprechende Quittung ausgestellt oder eine Rechnung per E-Mail versandt.
Meditation
Der Kunde/die Kundin erhält nach erfolgter Buchung eine schriftliche Rechnung (als PDF per E-Mail) über den vollen Betrag. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Gebühr für die Meditation ist per Rechnung zu bezahlen.
Yoga & Reisen (Vermittlung)
Bei den auf der Website in der Kategorie „Yoga & Reisen“ ausgewiesenen, von Barbara Luderer Yoga Auszeit lediglich vermittelten Reisen (z. B. Österreich) tritt Barbara Luderer Yoga Auszeit als Vermittlerin auf. Der Reisevertrag kommt mit dem jeweiligen Veranstalter zustande. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Für die von Barbara Luderer Yoga Auszeit selbst als Reiseveranstalterin durchgeführten Pauschalreisen (u. a. Ladakh, Bhutan) gelten die gesonderten Reise-AGB.
Privatstunden
Einzelunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich zur Selbstfürsorge und informiert vor Beginn des Unterrichts die Yogalehrerin über eventuelle gesundheitliche Einschränkungen (siehe auch Punkt „Haftung und gesundheitliche Beeinträchtigung“).
Sonstiges
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. der jeweiligen Ausschreibung. Wird eine Rechnung nicht oder zu spät überwiesen, ist Barbara Luderer Yoga Auszeit berechtigt, eine pauschale Verzugsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu berechnen. Dem/der TeilnehmerIn steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Barbara Luderer Yoga Auszeit behält sich das Recht vor, die gebuchte Leistung zu stornieren, sollte der Rechnungsbetrag auch nach einmaliger, schriftlicher Aufforderung nicht überwiesen werden.
Absage von Terminen / Stornierungen
Wird die Teilnahme an einem offenen Kurs weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin durch den Kunden abgesagt, wird die vereinbarte Leistung in vollem Umfang berechnet, unabhängig davon, welcher Grund zur Absage geführt hat. Für die vermittelten Reiseleistungen gelten die jeweiligen Stornobedingungen des Veranstalters, die dem/der TeilnehmerIn vor der verbindlichen Reiseanmeldung zugehen.
Bei Stornierung einer individuell vereinbarten Yogaeinheit behält sich Barbara Luderer Yoga Auszeit das Recht vor, die geleistete Anzahlung einzubehalten, sollte der Termin weniger als 14 Tage vor dem geplanten Termin abgesagt werden. Bei einer Stornierung von 7 Tagen oder weniger vor dem geplanten Termin ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen.
Reise-AGB — Pauschalreisen Ladakh & Bhutan
Diese Reise-AGB gelten ausschließlich für die von Barbara Luderer Yoga Auszeit als Reiseveranstalterin selbst durchgeführten Pauschalreisen (derzeit: Ladakh, Bhutan). Für lediglich vermittelte Reisen (z. B. Österreich) gelten stattdessen die allgemeinen AGB sowie die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Reiseveranstalterin im Sinne der §§ 651a ff. BGB ist Barbara Luderer, Humboldtstr. 6, 81543 München (im Folgenden „Veranstalterin“). Diese Reise-AGB gelten für alle Pauschalreisen, die die Veranstalterin unter eigenem Namen zusammenstellt und anbietet. Örtliche Leistungsträger (Unterkünfte, Guides, Fahrer, Ausrüster vor Ort etc.) werden von der Veranstalterin als Leistungsträger eingekauft; Vertragspartner des Reisenden bleibt in jedem Fall die Veranstalterin.
2. Vertragsschluss und Buchung
Mit der Anmeldung (schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular) bietet der Reisende der Veranstalterin den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch die Veranstalterin zustande.
Vor Abgabe der Buchung erhält der Reisende die vorvertraglichen Standardinformationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB (Formblatt) sowie diese Reise-AGB in Textform. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisende zusätzlich alle in Art. 250 § 6 EGBGB vorgeschriebenen Vertragsinhalte sowie den Nachweis der Insolvenzabsicherung (Sicherungsschein, siehe Ziffer 5).
3. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung auf der Website sowie der Buchungsbestätigung. Bestandteil der Pauschalreise sind insbesondere: Unterkunft, Verpflegung gemäß Ausschreibung, örtliche Transporte, Guiding, Trekking-Ausrüstung/-Begleitung sowie Eintritte gemäß Programm.
Nicht im Reisepreis enthalten sind insbesondere:
• internationale Flüge (diese bucht der Reisende eigenständig und auf eigene Rechnung) • Reiseversicherungen jeder Art • Visa- und sonstige Einreisegebühren • persönliche Ausgaben, Trinkgelder, nicht ausdrücklich genannte Mahlzeiten
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung der Veranstalterin.
4. Preise und Zahlung
Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von [z. B. 20 %] des Reisepreises fällig, spätestens jedoch, sobald der Nachweis der Insolvenzabsicherung (Sicherungsschein) vorliegt. Die Restzahlung ist [z. B. 30 Tage] vor Reisebeginn fällig, sofern feststeht, dass die Reise nicht ausfällt und der Sicherungsschein vorliegt.
Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluss ist nur unter den Voraussetzungen des § 651f BGB zulässig (z. B. gestiegene Transport-, Steuer- oder Wechselkurskosten) und nur bis 20 Tage vor Reisebeginn. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % steht dem Reisenden ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu.
5. Insolvenzabsicherung (Sicherungsschein)
Die Veranstalterin unterhält für alle angebotenen Pauschalreisen eine Kundengeldabsicherung gemäß § 651r BGB über [Name des Versicherers/der Bank, z. B. „R+V Versicherung AG“], [Adresse/Kontaktdaten des Absicherers]. Der Reisende erhält den Sicherungsschein zusammen mit der Buchungsbestätigung. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen erst nach Übergabe des Sicherungsscheins gefordert werden.
[Hinweis: Diese Angaben kannst du erst final einsetzen, sobald du die Versicherung abgeschlossen hast.]
6. Leistungs- und Programmänderungen vor Reisebeginn
Erhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der Veranstalterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Veranstalterin informiert den Reisenden über solche Änderungen unverzüglich und in klarer, verständlicher Form auf einem dauerhaften Datenträger.
Bei erheblichen Änderungen kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist entweder die Änderung akzeptieren oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese wird pauschaliert wie folgt berechnet (Prozentsatz des Reisepreises), sofern der Reisende nicht nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist:
Rücktritt bis … vor Reisebeginn | Entschädigung |
[60] Tage | [20] % |
[30] Tage | [40] % |
[14] Tage | [60] % |
[7] Tage | [80] % |
weniger als [7] Tage / Nichtantritt | [90–100] % |
[Hinweis: Diese Staffel ist ein üblicher Rahmen für Trekking-/Kleingruppenreisen mit hohem Vorabaufwand (Permits, Vorauszahlungen an lokale Partner) — die konkreten Sätze solltest du an deine tatsächlichen Stornokosten bei den Partnern vor Ort in Ladakh und Bhutan anpassen, da Bhutan z. B. eigene, oft strenge Stornoregeln der lokalen Behörden/Veranstalter hat.]
Dem Reisenden steht es frei, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der in den Vertrag eintritt (§ 651e BGB), sofern dem nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen (z. B. Permit-Vorgaben in Bhutan/Ladakh) entgegenstehen. Ein Wechsel ist der Veranstalterin innerhalb angemessener Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger mitzuteilen.
8. Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn dies dem Reisenden spätestens [21] Tage vor Reisebeginn erklärt wird; die Mindestteilnehmerzahl wird in der jeweiligen Ausschreibung genannt.
Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt), die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (z. B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, behördliche Reisewarnungen für die Zielregion), können beide Vertragsparteien vor Reisebeginn kostenfrei zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
9. Mängelanzeige, Abhilfe und Minderung
Stellt der Reisende während der Reise einen Mangel fest, hat er dies der Veranstalterin bzw. der örtlichen Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche auf Minderung nicht, können aber im Rahmen von § 254 BGB berücksichtigt werden.
10. Haftung der Veranstalterin
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Veranstalterin bis zur dreifachen Höhe des Reisepreises, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die Veranstalterin für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist (§ 651p BGB).
Für Leistungen, die als reine Fremdleistungen ausdrücklich als solche vermittelt werden (z. B. optionale Ausflüge, die nicht Teil der Pauschalreise sind), haftet die Veranstalterin nicht.
11. Beistandspflicht
Befindet sich der Reisende in Schwierigkeiten, leistet die Veranstalterin unverzüglich angemessene Unterstützung, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen zu medizinischer Versorgung, örtlichen Behörden und konsularischer Hilfe sowie Unterstützung bei der Fernkommunikation und der Suche nach anderweitigen Reisemöglichkeiten (§ 651q BGB). Kosten, die durch eigenes Verschulden des Reisenden entstehen, können in Rechnung gestellt werden.
12. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die für die Durchführung der Reise erforderlichen Reisedokumente (Pass, Visa, Permits für Ladakh/Bhutan), gegebenenfalls erforderliche Impfungen und sonstige Einreisevoraussetzungen rechtzeitig zu beschaffen bzw. zu erfüllen. Die Veranstalterin informiert hierüber nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Rechtzeitigkeit und Erteilung von Visa/Permits durch Drittstaaten oder deren Behörden, sofern sie diese nicht selbst schuldhaft verzögert hat.
13. Reiseversicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung (inkl. Rückholversicherung) wird dringend empfohlen, ist jedoch nicht Bestandteil des Reisepreises.
14. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen Nichtgewährung oder mangelhafter Erbringung der Reiseleistung sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend zu machen (§ 651j BGB). Die Anzeige eines Mangels während der Reise (Ziffer 9) bleibt hiervon unberührt und sollte zusätzlich unverzüglich erfolgen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für Klagen des Reisenden gegen die Veranstalterin bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der Veranstalterin, sofern der Reisende keinen Wohnsitz im Inland hat.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reise-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Veranstalterin: Barbara Luderer, Humboldtstr. 6, 81543 München, Telefon: 0173-9329626, E-Mail: info@barbara-luderer.de